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CZENDE

Betriebsordnung des Kocanda Wellness-Bereichs

1. Der Zutritt zum Wellnesscenter ist nur nach Zahlung des Eintrittspreises an der Wellnessrezeption möglich Der Aufenthalt dort setzt die Einhaltung dieser Betriebsordnung voraus.

2. Kindern unter 12 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer Person über 18 Jahren gestattet.

Der Zutritt ist verboten:

3. Personen mit Fieber, Bindehautentzündung, Haut- oder anderen übertragbaren Krankheiten, Parasiten, Hautausschläge, Krankheiten, die mit Ausfluss einhergehen, und Bazillusträger

4. an Personen, die sich wegen des Auftretens einer Infektion in Quarantäne befinden, Familienangehörige oder Haushaltsangehörigen, in denen eine übertragbare Krankheit aufgetreten ist und die erkrankte Person nicht isoliert ist

c. an Personen, die betrunken sind oder unter Drogeneinfluss stehen

d. an Personen, die sich in irgendeiner Weise nicht an die Besuchsordnung halten und den Anweisungen des Personals nicht Folge leisten

e. Es ist strengstens verboten, Tiere in das Wellnesscenter mitzubringen.

5. Jeder Besucher ist verpflichtet, auf persönliche Sauberkeit zu achten und alle Plätze und Wellnesseinrichtungen sauber zu halten und bei seinem Handeln auf eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer zu achten.

6. Vor dem Betreten des Wellnessbereichs ist jeder Besucher verpflichtet, sich ohne Badebekleidung mit Seife zu waschen und gründlich zu duschen, das Gleiche gilt nach jedem Toilettengang.

7. Jeder betritt das Wellnesscenter auf eigene Gefahr

8. Der Betreiber des Wellnesscenters behält sich das Recht vor, den Zutritt zu verweigern oder Personen entschädigungslos zu verweisen, die sich nicht an die Betriebsordnung, die Anweisungen der Mitarbeiter halten oder deren Verhalten vom Mitarbeiter des Wellnessbereichs als unanständig empfunden wird. Jede Person, die unter Alkoholeinfluss bzw. Drogen steht, darf nicht in den Wellnessbereich gelassen werden und wird entschädigungslos aus dem Gelände des Wellnessbereichs ausgewiesen.

9. Wer einen Mangel an den Räumlichkeiten oder der Ausstattung des Wellnessbereichs feststellt, der die Sicherheit von Personen gefährdet, oder einen Mangel, der zu Sachschäden führt, ist verpflichtet, diesen Mangel unverzüglich dem Personal an der Rezeption zu melden.

10. Im Falle einer Verletzung einer Person ist jeder, der dies bemerkt, verpflichtet, das Personal zu informieren. Der Betreiber des Wellnessbereichs haftet nicht für entstandene Schäden am Eigentum oder Gesundheit der Besucher, wenn sie als Folge des unverantwortlichen Verhaltens dieser Personen entstanden sind.

11. Es ist nicht gestattet, Alkohol, Drogen, narkotische und psychotrope Substanzen, Glas oder Glasgegenstände und andere gefährliche Gegenstände, die der Gesundheit oder dem Eigentum des Wellnessbereichs schaden könnten, in das Wellnesscenter mitzubringen. Ein Mitarbeiter des Wellnessbereichs hat das Recht, über die Gefährlichkeit einzelner Gegenstände zu entscheiden.

12. Im Wellnessbereich ist das Rauchen verboten und es dürfen nur im Wellnesszentrum gekaufte Speisen und Getränke konsumiert werden.

13. Jeder, der den Wellnesbereich betritt ist verpflichtet, die hier gefundenen Gegenstände dem Personal des Wellnessbereichs zu übergeben.

14. Der Betreiber des Wellnessbereichs übernimmt keine Haftung für Gesundheits- oder Sachschäden, die der Besucher durch sein Verhalten oder Fahrlässigkeit entstehen.

15. Der Betreiber des Wellnessbereichs übernimmt keine Verantwortung für den Verlust von Gegenständen oder deren Diebstahl durch andere Personen, mit Ausnahme derjenigen Gegenstände, die der Betreiber des Wellnessbereichs zur Aufbewahrung an der Rezeption übernommen hat.

16. Die Entschädigung aller vom Besucher verursachten Schäden erfolgt gemäß den geltenden Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik.

Verantwortliche Person:
Martin Šotka - Geschäftsführer

Betreiber:
Shotty s.r.o.
Rytířská 77/2
Děčín – Staré město
405 02
IČO: 28704231